«Bis jetzt sei der Boden für Grabarbeiten zu feucht», lautet das Urteil von Chris Maissen, welcher als Bodenschutzkundiger die Führung inne hat. Darum wurde der Bagger noch nicht gestartet. Ab nächster Woche bis am 9. Januar 2023 hat die Firma Rüttimann Betriebsferien. Ab dann hoffen wir mit gutem Bauwetter.
Bodenschutztechnisch gilt:
Der Boden darf aufgrund der eher nassen Verhältnissen nicht direkt befahren werden. Der Bagger soll entweder von der Strasse her oder über Baggermatratzen Boden abtragen.
Im ersten Abschnitt des Grabenbaus ist kaum oder kein Unterboden vorhanden. Daher muss der Boden nicht separat ausgehoben werden, auch wenn dünne Schichten (<8cm) von Unterboden vorhanden sind, das vereinfacht ein wenig den Grabenbau.
Aufgrund der Pedologischen Eigenschaften des Untergrundmaterials auf der Parz. 118 GB Herlisberg, darf der C-Horizont (Untergrund) nur bei gefrorenem Zustand oder bei sehr trockenen Verhältnissen direkt befahren werden, um spätere Bodenverdichtungen zu vermeiden.
Für uns und auch den betroffenen Landwirte sind solche Vorschriften nicht nachvollziehbar. Trotzdem hoffen wir nach wie vor, dass wir am 9 Januar starten können. Sollte das nicht der Fall sein, werden wir sie über das weitere Vorgehen natürlich auf dem laufenden halten.
Nun wünschen wir allen frohe und besinnliche Festtage und alles Gute im neuen Jahr.

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